Rechtsverordnung ab 1. Januar 2020 schafft Grundlage für Regelungen mit Betroffenen
Pressemitteilung vom 17.12.2019
AUS DER SITZUNG DES SENATS am 17. Dezember 2019 – NACHTRAG
Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:
Der Senat ist aufgrund des Bundesgesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) verpflichtet, für den Flughafen Berlin-Tegel (TXL) bis spätestens zum 31. Dezember 2019 einen neuen Fluglärmschutzbereich per Rechtsverordnung festzusetzen. Diesem gesetzlichen Auftrag ist der Senat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, durch den Erlass der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel (FlugLärmTXLV Bln) nachgekommen.
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Zuständige Erstattungsbehörde ist die Enteignungsbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
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Angesichts des voraussichtlich kurzen Zeitraums, in dem die Ansprüche bestehen bleiben, hat sich die Flughafengesellschaft bereit erklärt, im Rahmen des gesetzlichen Entschädigungsverfahrens ein freiwilliges Angebot im Sinne eines Vergleichs einzubringen.
Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.876907.php
Lärmschutzkosten in Tegel zeigen fatale Folgen des BER-Chaos
Wegen des BER-Desasters müssen Tegel-Anwohner mit Geld für Lärmschutz ausgestattet werden
https://www.morgenpost.de/meinung/article227951227/Teurer-Umbau-Der-ZOB-wird-zum-kleinen-BER.html
Wo Tegel-Anwohner jetzt noch Geld für Lärmschutzmaßnahmen bekommen
In elf Monaten soll in Tegel nicht mehr geflogen werden. Lärmgeplagte Anrainer bekommen aber dennoch Geld.
https://www.morgenpost.de/bezirke/reinickendorf/article227949503/Wo-Tegel-Anwohner-jetzt-noch-Geld-fuer-Laermschutz-bekommen.html
Die meisten Bewohner sind Mieter und nicht Haus- bzw. Wohnungsbesitzer. Entschädigt für den Fluglärm werden aber nicht die geplagten Anreiner, sondern die Vermieter oder Hausbesitzer. Zeit gegen solche Gesetze / Bestimmungen aufzustehen! Die Entschädigung muss bei den Geschädigten ankommen!