Er ist noch nicht offen, doch er ist schon jetzt zu klein. Deshalb braucht der BER zusätzliche Kapazität. Doch geht es beim Ausbau mit rechten Dingen zu? Das muss nun ein Gericht klären
9.1.2020 | Berliner Zeitung
Morgen beginnt das Verfahren zu den Klagen gegen den Ausbau des BER vor dem OVerwG Berlin-Brandenburg.
Für den Flughafen Tegel TXL hat die fiktive Planfeststellung ausgereicht, um seine Kapazität von 10 auf 23 Mio. Passagiere auszubauen.
Da wurden die Menschen auch nicht gefragt, geschweige denn eine Planfeststellung gefordert. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg lautete damals sinngemäß, dass für den landseitigen Ausbau, der die Abfertigungskapazitäten den luftseitigen Kapazitäten anpasst, um die (fiktiv) planfestgestellte technische Kapazität auszuschöpfen, keine (neue) Planfeststellung notwendig ist. Warum sollte für den BER etwas anderes gelten als was für den TXL galt?
Baugenehmigung für Terminal „Ost“ des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort vollziehbar — 6/2007
Pressemitteilung vom 29.01.2007 - Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg