An die Abgeordneten des Bundestages im „Parlamentskreis Fluglärm“
Das Positionspapier als PDF
Berlin, 28. November 2018
Sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Tatsache, dass das Fluglärmschutzgesetz (FLSchG) in der Fassung von 2007 zur Zeit in der Evaluierung steht nehmen wir zum Anlass, Ihnen unseren Standpunkt dazu zur Kenntnis zu bringen.
Zunächst erlauben wir uns, kurz die Definitionen für die Lärmschutzzonen gemäß FLSchG
noch einmal zu interpretieren. Die Lärmschutzbereiche werden demnach durch eine Grenze gekennzeichnet, deren Verlauf durch einen Grenzwert (z. B. 60 dB(A)) für den äquivalenten Dauerschallpegel bestimmt wird. Das bedeutet, dass innerhalb einer Lärmschutzzone die äquivalenten Dauerschallpegel größer oder gleich und außerhalb kleiner oder gleich dem Grenzwert sein können. Positionspapier des Bündnis der Bürgerinitiativen „TEGEL SCHLIESSEN. ZUKUNFT ÖFFNEN.“ zur Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes weiterlesen